Künftig werden Ratssitzungen und Ausschuss-Sitzungen auch per Videotechnik übertragen werden können. Darauf haben sich die Ratsfraktionen auf Antrag von Jemgum 21 geeinigt. Notwendig sind rechtliche und technische Voraussetzungen. Die Fraktion Jemgum 21 erarbeitete eine rechtskonforme Regelung für die Hauptsatzung der Gemeinde und die Geschäftsordnung des Rates (Antrag hier). Diese Änderungen sind aus gesetzlichen Gründen notwendig. Der Antrag sollte zunächst in einer „normalen“ Ratssitzung beraten und verabschiedet werden. Pandemie-bedingt mussten die dafür angesetzten Sitzungstermine am 1. März 2021 und 16. März 2021 aber jeweils abgesagt werden. So beriet der Verwaltungsausschuss den Antrag, anschließend erfolgte eine Abstimmung im Rat über das sogenannte Umlaufverfahren – also eine Abstimmung per Email. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Öffentliche Sitzungen des Jemgumer Gemeinderats und seiner Ausschüsse können jetzt live verfolgt werden. Gleichzeitig sind mit der Regelung auch corona-sichere „hybride“ Sitzungen möglich. Das heißt: Sowohl Ratsmitglieder also auch Einwohner können entscheiden, ob sie zur Sitzung ins Dörfergemeinschaftshaus kommen oder an dieser von Zuhause per Videotechnik teilnehmen. Die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner, die ins Dörferhaus kommen wollen, ist dabei auf max. 20 begrenzt.
Wer digital an der Sitzung teilnehmen will, muss sich bei der Gemeinde dafür anmelden, per Email an gemeinde@jemgum.de unter Angabe des Namens. Die Gemeinde verschickt dann den Link zu der Videokonferenz.
Die Tagesordnung und weitere Unterlagen zu den Sitzungen sind im Bürgerinfo zu finden.
Hintergrund:
Aufgrund der aktuellen Pandemie fielen ind vielen Kommunen die öffentlichen Sitzungen aus oder finden unter starken Einschränkungen statt. So sollten bei der Ratssitzung der Gemeinde Jemgum im März maximal 20 Einwohnerinnen und Einwohner zugelassen werden. Wir sehen das kritisch: Lokale Demokratie muss öffentlich sein. Die Bürger müssen jederzeit die Möglichkeit haben, Entscheidungen der Politik uneingeschränkt zu beobachten. Die Politik darf nicht im Hinterzimmer verschwinden. Als Beispiel kann man auf den im Dezember 2020 per Email-Umlaufverfahren gefassten Beschluss des Gemeinderates Jemgum verweisen, die Abwassergebühren zu erhöhen. Wir sagen: Solche Beschlüsse, die die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen, dürfen nicht still und heimlich getroffen werden, sie gehören in die Öffentlichkeit.
Die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde ist notwendig, denn das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz erlaubt zwar seit 2016 die Videoübertragungen im Grundsatz, verlangt aber, dass dies in der jeweiligen Hauptsatzung der Gemeinde verankert ist. Darauf zielt der Antrag von Jemgum 21. Durch die Änderung sind nun Übertragungen möglich.
Wir sehen unseren Antrag aber nicht nur als Beitrag, Transparenz in Zeiten der Pandemie zu bewahren. Gerade in ländlichen Räumen – wie in der Gemeinde Jemgum mit seinen elf verteilten Ortschaften – ist es für viele Bürgerinnen und Bürger kaum möglich, regelmäßig an den Sitzungen im Rathaus teilnzunehmen. Eine Videoübertragung würde die Teilhabe „aus dem Wohnzimmer“ ermöglichen und damit viel mehr Öffentlichkeit schaffen. Auch alte oder kranke Menschen, die weniger mobil sind, Berufstätige oder auch Eltern, die am frühen Abend ihre Kinder ins Bett bringen, sind oft von Sitzungsteilnahmen ausgeschlossen. Unsere Meinung: Demokratie muss es allen ermöglichen, die Politik zu verfolgen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Gerade die Kommunalpolitik hat hier großen Nachholbedarf.