Einstimmig mit einer Enthaltung empfiehlt der Ausschuss für Bau, Verkehr und Feuerschutz dem VA: Auf der Basis der durch das Ingenieurbüro “ITAS Salzgitter GmbH” und der Ver-waltung erarbeiteten Eckpunkte, sowie der Präsentation durch das Ingenieurbüro „‚ITAS“ , soll die Markterkundung zum Bau einer eigenen Abwasserreinigungsanlage durch einen möglichen Investor durchgeführt werden.
Potenziellen Investoren soll klar vorgegeben werden, dass die Abwassergebühren in der Gemeinde Jemgum künftig auf einem Niveau mit den Umlandgemeinden liegen sollen; das Ziel sollte unter 3,00 €/pro m³ verbrauchtem Frischwasser sein. Die Investoren haben Vor-schläge zu unterbreiten, wie dies zu erreichen ist. Das Ziel sollte sein, im Herbst dieses Jah-res in den politischen Gremien über eine mögliche Vergabe des Abwasserbereiches an einen Drittanbieter zu beraten und zu entscheiden.
(Beschluss Ausschuss BVF am 16.6.2021, der VA beschloss am 28.06.2021 entsprechend)
Die Machbarkeitsstudie (englisch feasibility study), auch Machbarkeitsanalyse oder Projektstudie genannt, ist ein Instrument und gleichzeitig eine Grundlage für die Entscheidung, ob und wie ein Projekt durchgeführt werden kann. Sie ist bereits grob richtungsweisend für die Durchführung und den Umfang eines Projekts. (…) Das Ziel einer Machbarkeitsstudie ist eine Entscheidungsgrundlage über die Durchführbarkeit eines Projektes zu schaffen und gezielt vor Projekten zu warnen, deren Misserfolg absehbar ist. (Wikipedia)
Durch ein Interessenbekundungsverfahren erlangt die staatliche Stelle einen Marktüberblick und kann feststellen, ob es Interessenten für die Übernahme der Aufgabe gibt, welche Preisvorstellungen zu dieser Leistung existieren und welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung hat.
Ein Interessenbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren und ersetzt dieses nicht. Es handelt sich um ein formloses Verfahren, das einem Vergabeverfahren vorausgehen kann. Nicht zu verwechseln ist das Interessenbekundungsverfahren mit der Interessenbekundung.
Quelle: Deutsches Ausschreibungsblatt / https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/informationen/glossar/interessenbekundungsverfahren/
Der Landkreis Leer ist verantwortlich für die Bedarfsplanung. Dazu aktualisiert er regelmäßig ein umfangreiches Dokument, die Kindertagesstättenbedarfsplanung. Die jüngste Aktualisierung erfolgte im Dezember 2019.
Diese Bedarfsprognose geht davon aus, dass ab 2023 für die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren ein Krippenplatz benötigt wird. Für die Gemeinde Jemgum bedeutet das: etwa 45 Plätze. Derzeit gibt es 30 Plätze (15 in Midlum, 15 in Jemgum). Für den Sommer 2020 gibt es aber eine Warteliste mit einigen Kindern. Das heißt: Die dritte Gruppe muss schnell geschaffen werden.
Aber dann? Aus der Bedarfsanalyse des Landkreises ergibt sich KEINE Notwendigkeit einer vierten Gruppen. Dies gilt zumal, weil es in der Gemeinde Jemgum bislang KEINE Tagespflegeangebote gibt (von Tagesmüttern). Zum Vergleich: In Bunde gibt es 30 Plätze für Kids bei Tagesmüttern, in Weener sogar 55. Der Landkreis Leer hat kürzlich eine neue Förderrichtlinie für Tagespflege beschlossen. Hier besteht Nachholbedarf in der Gemeinde Jemgum. Gerade Tagespflegeangebote könnten einen guten „Puffer“ bilden, wenn doch mal mehr Plätze als in drei Gruppen benötigt würden.
Infos zum Thema Tagespflege beim Landkreis Leer
Bundesverband Kindertagespflege
Infos zur Kindertagesstättenbedarfsplanung des Landkreises
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Vorstand des Freundeskreises Kindergarten e.V. durch ein Architekturbüro eine bedarfsgerechte Planung für eine Anbau-Variante zu erstellen. Eine Kostenrechnung für die Variante ist ebenfalls vorzulegen. (…)
Der Ausschuss beschließt einstimmig drei Varianten der Erweiterung zu prüfen und die Kosten zu ermitteln:
1. Variante: Erweiterung am jetzigen Standort in Midlum. (…)
2. Variante: Ein kompletter Neubau einer Kindertagesstätte (Krippe und Kindergarten) an einem neuen Standort.
3. Variante: Neubau einer Krippe an einem neuen Standort.
* Die Einnahmen und Ausgaben für den Wohnmobilstellplatz in Ditzum sind hier nicht mitgerechnet, da sie gesondert abzurechnen sind (Stellplatzgebühren, nicht Gästebeitrag).