Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet die Gemeinden, die von ihnen erbrachten Leistungen zunächst über Gebühren und Beiträge der Nutznießer zu decken, BEVOR zur Finanzierung Steuern erhoben werden (§111 Abs.5 NKomVG).
Den allgemeinen Ausgaben für Tourismus in der Gemeinde stehen bislang keine Einnahmen gegenüber.* Finanziert werden diese aus den Steuereinnahmen der Gemeinde. Allein in den vergangenen sieben Jahren sind auf diese Weise über eine Million Euro „subventioniert“ worden. Dies verstößt gegen das oben genannte gesetzliche Gebot.
* Die Einnahmen und Ausgaben für den Wohnmobilstellplatz in Ditzum sind hier nicht mitgerechnet, da sie gesondert abzurechnen sind (Stellplatzgebühren, nicht Gästebeitrag).