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Wählergruppe Jemgum 21

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Jemgum liegt hinten

Veröffentlicht am 4. März 20194. März 2019 von Wählergruppe Jemgum 21

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Jemgum liegt hinten

Unsere Ziele:

  • Familienfreundliche Gemeinde
  • Chancengleichheit für Kinder
  • Sozialer Zusammenhalt
  • Stärkung Vereine und Ehrenamt
  • Zukunftsfähige Feuerwehr
  • Gesundheitsversorgung
  • Lebensqualität für ältere Menschen
  • Attraktiver Tourismus
  • Zukunftsfähige Dörfer
  • Natur und Umwelt
  • Leistungsstarke Infrastruktur
  • Transparenz und Beteiligung
  • Solide Haushaltspolitik
  • Nachhaltige Entwicklung

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Jemgum 21

Wir sind eine Wählergemeinschaft, die sich in der Komunalpolitik der Gemeinde Jemgum engagiert. Angetreten zur Kommunalwahl 2016, wurden unsere Kandidatin und unser Kandidat sogleich gewählt. Bei der Kommunalwahl 2021 konnten wir unser Ergebnis verdoppeln und sind jetzt mit vier Mitgliedern im Rat vertreten.

Jemgum

... ist - abgesehen von den ostfriesischen Insel-Gemeinden - die kleinste Gemeinde in Niedersachsen. Ein wunderbarer Flecken Erde "am Ende der Welt"... Infos: www.jemgum.de.
von Rescue Themes.

Wichtige Themen-Schwerpunkte, zu denen wir aktuell arbeiten:

Abwasserkonzept der Gemeinde Jemgum

  • Höchste Zeit für eine neue Lösung!

Haushaltslage der Gemeinde Jemgum

  • Ausführliche Infos zu diesem zentralen Thema finden Sie hier.

Frühkindliche Bildung und Förderung

  • Jemgum 21 startet die Diskussion: Familien fördern – Krippenplätze ausbauen (Januar 2018)

  • Jemgum braucht mehr Krippenplätze (Themenseite)

Entwicklungsplanung für die Gemeinde Jemgum

  • Bauleitplanung in der Gemeinde: Neue Entwicklungen

Weltnaturerbe Wattenmeer – Chance für die Gemeinde Jemgum

  • Ein Beitritt zur Entwicklungszone stärkt nachhaltige Entwicklung

Transparenz und Bürgerbeteiligung

  • Lokale Politik braucht Bürgerbeteiligung. Was wir dafür tun, finden Sie hier.

Wie wollen wir dieses Ziel erreichen?

Die Zielerreichung erfordert eine Reihe von strukturellen und systematischen Ansätzen:

  • Wir wollen, dass die Gemeinde sich systematisch mit umweltschützenden Maßnahmen beschäftigt. Dafür braucht es zunächst eine gute Datengrundlage: der bereits vom Gemeinderat beschlossene Kommunale Umweltbericht (siehe unten) muss deshalb mit Priorität realisiert werden. Auf Basis des Umweltberichts sollte dann ein Handlungskonzept für umweltschützende Maßnahmen der Gemeinde entwickelt und beschlossen werden.

  • Der Beitritt der Gemeinde Jemgum zur Entwicklungszone des Biosphärenreservats Wattenmeer (Weltnaturerbe) bietet vielfältige Chancen, ein besseres Verständnis für unsere hiesige Umwelt zu vermitteln. Dies betrifft zum Beispiel Umweltbildung für Kinder (in Zusammenarbeit mit unseren Kindertagesstätten und Schulen) oder auch Umweltinformationen für Touristen (z.B. in einem „Informationszentrum Wattenmeer“ in Pogum, das wir beantragen werden).

  • Die größten Möglichkeiten, eine umweltgerechte nachhaltige Entwicklung durch Maßnahmen der Gemeinde zu fördern, bestehen in den Themenbereichen Bauen und Verkehr (u.a. Energieeinsparungen, Energiegewinnung bei Bauvorhaben durch Solartechnik, Umstellung Straßenlicht auf LED, Stärkung CO-2-günstige Mobilität u.a.m.). Um hier eine systematische Verbindung zu schaffen, schlagen wir vor, einen Fachausschuss Bau, Verkehr und Umwelt zu bilden. [Anmerkung Walter: Das ist m.E. ein wichtiges strukturelles Instrument, das aber vermutlich nicht in ein Wahlprogrmam gehört.]

Neben den vorstehenden grundlegenden Ansätzen möchten wir kurzfristig auch eine Reihe von Einzelmaßnahmen beantragen und auf den Weg bringen, zum Beispiel:

  • Gemeinschaftliche Müllsammeltage, um auf diesen Missstand hinzuweisen;

  • Mehr Mülleimer an öffentlichen Orten (für die Entleerung könnte man vll. „ehrenamtliche Mülleimerpaten“ finden);

  • viel mehr Blühstreifen an öffentlichen Orten und auf Flächen der Gemeinde;

  • Baumpflanzaktionen (inkl. Unterstützung ehrenamtlicher Aktionen dafür);

  • Ausbau der Beratung zu Fragen nachhaltiger Entwicklung (z.B. kostenfreie Energieberatung).

Vorschlag von Jemgum 21 für Ziegeleigelände

Bürgermeister Heikens legte dem zuständigen Ausschuss am 15. September 2020 seine Pläne für einen Rathausbau auf dem Ziegeleigelände vor. Dafür waren bereits vom Planungsbüro NWP Unterlagen bereitgestellt worden.

Die Fraktion Jemgum 21 beantragte daraufhin, auch eine Alternative zu planen. Hier unser Beschlussvorschlag:

Ausgehend von dem vorgelegten NWP-Entwurf zur Überplanung des ehemaligen Ziegeleigländes Reins sowie möglicher angrenzender Grundstücke soll für die weitere Beratung in den Gremien ein Vorschlag auf Basis des NWP-Entwurfs, jedoch ohne Rathaus und mit dem Ziel der Entwicklung eines Wohnquartiers im Dorfkern, das unter Berücksichtigung demographischer, sozialer und ökologischer Dimensionen als ein Modellprojekt für zukunftsweisende Dorfentwicklung gestaltet wird.

Dieser Antrag wurde von SPD/FDP und CDU abgelehnt.

Attraktives Wohnen für alle Generationen

Für die Entwicklung des alten Ziegeleigeländes in Jemgum (wenn möglich: und angrenzender Grundstücke) stellen wir uns im Kern ein Wohnviertel für alle Generationen vor. Dazu gehören seniorengerechte und auch soziale Wohneinheiten – sowohl für ältere Menschen, für Singles, Alleinerziehende, aber auch für ganz junge Familien (z.B. Paare mit einem Kind, die noch kein größeres Familiendomizil suchen). Damit könnte das Projekt modellhaft Lösungen für den demographischen Wandel anbieten und günstigen Wohnraum schaffen. Gleichzeitig sollte dies mit einem klimaneutralen Energiekonzept verbunden werden. So könnte ein Modellprojekt für zukunftsweisende Dorfentwicklung entstehen.
Die Schaffung von günstigem Wohnraum im Dorfkern wäre auch ein Beitrag zu dem im Ausschuss mehrfach diskutierten Generationenwechsel in den älteren Einfamilienhausgebieten in Jemgum (s. Beschluss über „Eckpunkte für die Bauleitplanung“ vom 8. April 2019). Für Einwohner in den älteren Wohngebieten, die größere Familienhäuser und Grundstücke haben, die sie heute nicht mehr benötigen, wäre das Ziegelei-Quartier eine attraktive Wohnalternative. Gleichzeitig würden Familienhäuser und Grundstücke frei für den Bedarf junger Familien.
Dabei ist das Ziel zu verfolgen, dass die neuen attraktiven Wohneinheiten für Jung und Alt aus der Gemeinde geplant wird. Denkbar wäre eine Realisierung über eine  kommunale Wohnungsbaugenossenschaft, um günstigen Wohnraum für hier seit langem lebende Menschen zu ermöglichen.
Wieviele Krippenplätze werden benötigt?

Der Landkreis Leer ist verantwortlich für die Bedarfsplanung. Dazu aktualisiert er regelmäßig ein umfangreiches Dokument, die Kindertagesstättenbedarfsplanung. Die jüngste Aktualisierung erfolgte im Dezember 2019.

Diese Bedarfsprognose geht davon aus, dass ab 2023 für die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren ein Krippenplatz benötigt wird. Für die Gemeinde Jemgum bedeutet das: etwa 45 Plätze. Derzeit gibt es 30 Plätze (15 in Midlum, 15 in Jemgum). Für den Sommer 2020 gibt es aber eine Warteliste mit einigen Kindern. Das heißt: Die dritte Gruppe muss schnell geschaffen werden.

Aber dann? Aus der Bedarfsanalyse des Landkreises ergibt sich KEINE Notwendigkeit einer vierten Gruppen. Dies gilt zumal, weil es in der Gemeinde Jemgum bislang KEINE Tagespflegeangebote gibt (von Tagesmüttern). Zum Vergleich: In Bunde gibt es 30 Plätze für Kids bei Tagesmüttern, in Weener sogar 55. Der Landkreis Leer hat kürzlich eine neue Förderrichtlinie für Tagespflege beschlossen. Hier besteht Nachholbedarf in der Gemeinde Jemgum. Gerade Tagespflegeangebote könnten einen guten „Puffer“ bilden, wenn doch mal mehr Plätze als in drei Gruppen benötigt würden.

Infos zum Thema Tagespflege beim Landkreis Leer

Bundesverband Kindertagespflege

Infos zur Kindertagesstättenbedarfsplanung des Landkreises

 

Moin

Hier können Sie unseren Rundbrief MOIN anfordern:

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Der Gästebeitrag ist überfällig

  • Schon im August 2017 diskutierte der Tourismusausschus über die Finanzierung der Tourismusförderung, nachdem bekannt geworden war, dass die Gemeinde seit 2012 jedes Jahr im Schnitt rund 160.000 Euro netto „zubutttert“, um diesen Bereich zu finanzieren.

  • Im April 2018 forderte der Ausschuss dann, die Einführung des Gästebeitrags vorzubereiten. Auf Antrag von Jemgum 21 / Wir für Jemgum beauftragte der Ausschuss die Verwaltung einstimmig, für eine Sitzung des Ausschusses im September 2018 einen beschlussreifen Vorschlag vorzubereiten.

  • Nachdem der Vorschlag im Herbst nicht vorgelegt wurde, erneuerte der Ausschuss im November 2018 seinen Beschluss – erneut einstimmig.

  • Auf Antrag von Jemgum 21 / Wir für Jemgum beschloss der Gemeinderat dann am 10. Dezember 2018: „Die Verwaltung erhält den Auftrag, alle erforderlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass zum 01.04.2019 ein Gästebeitrag rechtssicher eingeführt werden kann.“

… doch jetzt will die Verwaltung erst einmal einen Auftrag an einen Gutachter vergeben, die Höhe des Beitrags zu berechnen.

Warum wurde nicht längst gehandelt?

Für die Sitzung des Kindergarten-Ausschusses am 11. März 2019 hat der Bürgermeister folgenden Beschlussvorschlag für die Schaffung einer dauerhaften Lösung vorgelegt (TOP 7 der Sitzung):

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Vorstand des Freundeskreises Kindergarten e.V. durch ein Architekturbüro eine bedarfsgerechte Planung für eine Anbau-Variante zu erstellen. Eine Kostenrechnung für die Variante ist ebenfalls vorzulegen. (…)

Im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 25. April 2018 fasste der Ausschuss aber – nach Vorlage eines Antrags von Jemgum 21 / Wir für Jemgum – bereits folgenden Beschluss:

Der Ausschuss beschließt einstimmig drei Varianten der Erweiterung zu prüfen und die Kosten zu ermitteln:
1. Variante: Erweiterung am jetzigen Standort in Midlum. (…)
2. Variante: Ein kompletter Neubau einer Kindertagesstätte (Krippe und Kindergarten) an einem neuen Standort.
3. Variante: Neubau einer Krippe an einem neuen Standort.

Dieser Beschluss im öffentlichen Teil der Sitzung wurde im anschließenden nicht-öffentlichen Teil auf Antrag von Jemgum 21 / Wir für Jemgum noch weiter konkretisiert, insbesondere im Blick auf die Erweiterungsvariante in Midlum.

Mai 2017: Kindergarten-Ausschuss diskutiert über Krippenplätze

Anfang Mai 2017 übermittelte der Landkreis Leer der Gemeinde Jemgum die 20. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung. Zentrale Botschaft: Der Bedarf an Krippenplätzen steigt. Für das Kindergarten-Jahr 2019/20 lautete die Prognose: es fehlen mindestens 8 Plätze. (Hier die Daten, die dem Ausschuss vorlagen.) 

Doch zu irgendwelchen Initiativen konnte man sich nicht durchringen. Ausschuss-Vorsitzender Helmut Plöger (SPD) erklärte, „dass die Planungen der Kindergärten anhand der tatsächlichen Geburtenzahlen ausgerichtet werden sollten“ (Protokoll). Beschlüsse wurden keine gefasst.

Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz

Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Gesetzlich verankert wurde der Anspruch im Achten Sozialgesetzbuch – SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), §24

Ausführliche Informationen zum Rechtsanspruch finden sich hier (Deutscher Bildungsserver).

Die nächsten Steuererhöhungen

In der Sitzung des Gemeinderats am 28. Januar 2019 hat der Gemeinderat im sogennanten „Haushaltssicherungskonzept“ mit den Stimmen von SPD/FDP beschlossen, für 2020 die Anhebung von Grund-, Gewerbe- und Hundesteuern vorzusehen. Außerdem sollen die Abgaben für Abwasser angehoben werden.

Gästebeitrag VOR Steuern

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet die Gemeinden, die von ihnen erbrachten Leistungen zunächst über Gebühren und Beiträge der Nutznießer zu decken, BEVOR zur Finanzierung Steuern erhoben werden (§111 Abs.5 NKomVG).

Den allgemeinen Ausgaben für Tourismus in der Gemeinde stehen bislang keine Einnahmen gegenüber.* Finanziert werden diese aus den Steuereinnahmen der Gemeinde. Allein in den vergangenen sieben Jahren sind auf diese Weise über eine Million Euro „subventioniert“ worden. Dies verstößt gegen das oben genannte gesetzliche Gebot.

* Die Einnahmen und Ausgaben für den Wohnmobilstellplatz in Ditzum sind hier nicht mitgerechnet, da sie gesondert abzurechnen sind (Stellplatzgebühren, nicht Gästebeitrag).

 

Rechtssicher?

Der Bürgermeister fürchtet, dass ein Tourist gegen den Gästebeitrag klagen könnte. Auf die Frage im Ausschuss, ob ihm denn auch nur eine einzige Klage in Niedersachsen bekannt sei, hatte er keine Antwort.

Info: Der von uns vorgeschlagene Gästebeitrag in Höhe von bis zu 1,50 EUR pro Übernachtung wäre der niedrigste Gästebeitrag in ganz Niedersachsen! Die damit erzielten Einnahmen lägen deutlich unter den Ausgaben für Tourismus. Eine Klage wäre aussichtslos.

Was ist ein Gästebeitrag?

Gemäß §§ 9 und 10 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) ist die Gemeinde Jemgum berechtigt, Tourismusbeiträge bzw. Gästebeiträge zu erheben. Gästebeiträge werden von Touristen pro Übernachtung oder in Form eines Jahresbeitrags bezahlt. Die Einnahmen dienen ausschließlich zur Finanzierung von Ausgaben zur Tourismusförderung.

BEISPIEL: So hat der zuständige Ausschuss auf Antrag von Jemgum 21 / Wir für Jemgum schon im April 2018 die Verwaltung aufgefordert, die Einführung eines Gästebeitrags für Touristen zum 1.1.2019 vorzubereiten. Dieser Beschluss wurde im November wiederholt und im Dezember durch den Rat bekräftigt. Aktuell (Februar 2019) hat die Verwaltung dem Ausschuss vorgeschlagen, zunächst einen Gutachter damit zu beschäftigen, die Höhe des Gästebeitrags zu errechnen… Eine erneute Verzögerung, die unseres Erachtens völlig überflüssig ist.

Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats am 17. Mai 2018 (auf Antrag von Jemgum 21 / Wir für Jemgum)

Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens Anfang September 2018 den Entwurf eines Haushaltssicherungskonzeptes zu erarbeiten, das eine Grundlage für die Haushaltsberatungen 2019 ff. bildet (…)

Finanzausschuss und Rat werden das Konzept vor Beginn der Haushaltsberatungen 2019 beraten und beschließen.

Das sogenannte Haushaltssicherungskonzept (HSK) muss vorgelegt werden, wenn der Haushalt einer Kommune nicht mehr ausgeglichen werden kann, wenn also die Erträge nicht ausreichen, um die Aufwendungen zu decken. Die Gemeinde Jemgum ist dazu jetzt verpflichtet.

Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist dies in § 110 Abs. 8 geregelt:

Die Kommune hat ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn der
Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann oder eine Überschuldung abgebaut oder eine
drohende Überschuldung abgewendet werden muss. In dem Haushaltssicherungskonzept
ist festzulegen,

1. innerhalb welcher Zeiträume der Haushaltsausgleich sowie die Beseitigung der
Überschuldung oder der drohenden Überschuldung erreicht,
2. wie der im Haushaltsplan ausgewiesene Fehlbetrag und die Verschuldung abgebaut und
3. wie das Entstehen eines neuen Fehlbetrages und einer zusätzlichen Verschuldung
vermieden werden sollen.