Das Gesetz ist eindeutig: Es gehört zu den zentralen Aufgaben eines Gemeindesrates, das Handeln des Bürgermeisters und der Verwaltung zu „überwachen“ (§58 Abs.4 NKomVG). Diesem Auftrag sind wir
verpflichtet. Gerade angesichts der Haushaltslage der Gemeinde muss jeder Euro kritisch umgedreht werden, bevor wir ihn ausgeben. Das ist aber nur möglich, wenn der Rat auch Kenntnis von den Aufträgen und Ausgaben hat. Hat er aber nur begrenzt. Deshalb fordern wir mehr Transparenz und mehr Mitsprache des Rates. Ein entsprechender Antrag unserer Fraktion wurde im Finanzausschuss am 15. Februar 2021 von der CDU unterstützt, aber mit der Mehrheit von SPD/FDP abgelehnt.
Die ganze Geschichte der Reihe nach:
Die sogenannten „Verwaltungsrichtlinien“ regeln, bis zu welcher Wertgrenze der Bürgermeister Aufträge erteilen oder Zahlungen genehmigen darf. Unter Bürgermeister Tempel lag die Obergrenze bei 2.500 Euro. Auf Antrag von Bürgermeister Heikens beschloss der Rat im Februar 2017, die Wertgrenze für Auftragsvergaben durch den Bürgermeister auf 7.500 Euro anzuheben. Hier finden Sie die Verwaltungsrichtlinien in der Fassung vom Februar 2017.
Wir wollten wissen, wie umfangreich von dieser Neuregelung Gebrauch gemacht wurde. Deshalb formulierten wir im September 2020 eine offizielle Anfrage zu diesem Thema, also: wieviele Aufträge zwischen der alten Wertgrenze (2.500 Euro) und neuen Wertgrenze (7.500 Euro) wurden seit 2017 vergeben? Als Antwort darauf wurde uns im Oktober 2020 eine lange Liste vorgelegt. Diese Liste inklusive Firmennamen darf hier aus Datenschutzgründen nicht veröffentlicht werden. Aus der vorgelegten Liste ist aber ersichtlich, dass seit 2017 über 300 Aufträge im Gesamtvolumen von über 1,5 Millionen Euro erteilt bzw. bezahlt wurden, pro Jahr regelmäßig über 400.000 Euro (siehe unsere Tabelle).
Unsere Meinung: Das ist zuviel! Angesichts der Haushaltslage muss der Rat stärker in die Auftragsvergaben einbezogen werden und insgesamt braucht es mehr Transparenz, damit der Rat seiner Kontrollaufgabe nachkommen kann. Deshalb hatten wir im Finanzausschuss am 15. Februar 2021 einen entsprechenden Antrag gestellt, der zwei Forderungen enthielt:
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Der Rat – bzw. der Verwaltungausschuss – sollte nicht erst ab 7.500 Euro für die Auftragsvergabe zuständig sein, sondern bereits ab 5.000 Euro.
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Die Verwaltung sollte dem Verwaltungsausschuss einmal im Vierteljahr eine Liste aller Aufträge vorlegen, die einen Wert von mehr als 2.000 Euro (aber unter 5.000 Euro) haben – um Rechenschaft abzugeben und eventuelle Rückfragen zu ermöglichen.
Dieser Antrag aber wurde von SPD/FDP abgelehnt. Die Mehrheitsgruppe ist mit dem bisherigen Vorgehen zufrieden.