Finanzierung von Investitionen im Straßenbau

Der Bau, die Erweiterung, Verbesserung oder Sanierung von Straßen kostet Geld. Wie soll das finanziert werden? Darüber gibt es bundesweit seit vielen Jahren Streit. Die Mehrzahl der Kommunen in Niedersachsen erhebt Straßenausbaubeiträge. Ein anderer Teil der Kommunen finanziert die Investitionen aus dem allgemeinen Haushalt: das heißt, letztlich durch Steuern, wie den Grundsteuern. Grob gesprochen, gibt es drei Möglichkeiten: Wird eine Gemeindestraße erneuert, erweitert oder gar neu gebaut, dann…

  1. … finanziert die Gemeinde dies aus ihrem Haushalt, die unmittelbaren Anlieger zahlen nichts. Um das in der Gemeinde Jemgum decken zu können, müssten die Grundsteuern für alle entsprechend angehoben werden.

  2. … finanzieren die jeweiligen Anwohner dies mit ihren Straßenausbaubeiträgen. Das ist in der Gemeinde Jemgum der aktuelle Fall. Dafür gibt es seit 1987 eine entsprechende Satzung (siehe pdf-Datei unten). Dabei regelt die Satzung die Details, zum Beispiel den Anteil, den die Anwohner tragen müssen, und auch die Fälligkeiten.

  3. … werden Beiträge erhoben, aber nicht nur von den direkten Anwohnern. In diesem Fall werden alle Grundstückseigentümer/innen in einem konkret bestimmten Gebiet herangezogen, in dem in einem bestimmten Zeitraum Straßenausbaumaßnahmen stattfinden, die letztlich allen anliegenden Anwohnern zugute kommen. Die Beiträge werden auf eine größere Zahl von Grundstücken verteilt und zeitlich gestreckt, so dass sie finanziell leichter tragbar sind. In der Regel werden sie im entsprechenden Zeitraum einmal jährlich erhoben. Diese „wiederkehrenden Beiträge“ sind seit 2017 auch in Niedersachsen möglich (Auszug des Gesetzes siehe unten).

Natürlich klingt es zunächst einmal bürgerfreundlich, die völlige Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen zu fordern. Wer das fordert, muss aber offenlegen, wie die Gemeinde Investitionen künftig finanzieren soll. Angesichts der Haushaltslage der Gemeinde Jemgum – mit strukturellem jährlichen Defizit und bereits jetzt dramatisch wachsender Verschuldung – müssten hier dann die Grundsteuern deutlich erhöht werden. Was ist „gerecht“? Darüber lässt sich trefflich streiten.

Wie soll es in Jemgum künftig laufen?

Die Satzung der Gemeinde Jemgum aus dem Jahr 1987 sieht vor, dass die unmittelbaren Anwohner einer Baumaßnahme den Großteil der Kosten tragen müssen. Das führt zu Ungerechtigkeiten, denn die betroffenen Anwohner sind oft gar nicht die hauptsächlichen Nutzer einer Straße. Es kann auch zu existenzgefährdenden Belastungen führen, weil die Anwohner den Großteil der Kosten zu tragen haben und die Beiträge sofort fällig werden. Die Herausforderung ist es zu verhindern, dass Anwohner durch hohe Beiträge in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Auf der anderen Seite muss die Gemeinde für die Reparatur von Gemeindestraßen die nötigen Finanzmittel auftreiben. Für eine finanziell klamme Gemeinde wie Jemgum ist das ein echtes Problem.

Wir haben beantragt (Oktober 2020), dass der Finanzausschuss der Gemeinde hierfür eine Lösung sucht. Auf jeden Fall brauchen wir eine Änderung der Satzung, damit verhindert wird, dass Bürgerinnen und Bürger wegen der Beiträge in Finanznot geraten. Dazu haben wir einen Antrag in den Finanzausschuss eingebracht. Die Initiative wurde dort einstimmig positiv aufgenommen. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, auf der Basis unseres Antrags eine Vorlage für eine Sitzung des Ausschusses im 1. Quartal 2021 vorzubereiten.

Hier unser Antrag dazu für den Finanzausschuss am 18.11.2020.

Strassenausbaubeitragssatzung Gemeinde Jemgum

Gesetzliche Grundlagen im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz: §6 NKAG (Beiträge) und §6c NKAG (Fassung vom20.04.2017)